In Abhängigkeit vom gewählten Angebot, dem präferierten Coach und der geplanten Angebotsgestaltung ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, steuerliche Begünstigungen für unsere gesundheitsfördernden Leistungen in Anspruch zu nehmen. Im Wesentlichen sind dies drei Optionen:
FREIGRENZE
Sachbezugsfreigrenze gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG: Einen steuerlichen Vorteil für Mitarbeitende bildet die Inanspruchnahme der Sachbezugsfreigrenze von bis zu 50,- Euro pro Monat. Die Besonderheit dieser Regelung besteht darin, dass der Bezug nicht an inhaltliche Voraussetzungen geknüpft ist. Erforderlich ist allein, dass er in ‚Sachlohn‘, also in Form einer Ware oder Leistung, nicht jedoch in ‚Barlohn‘ erfolgt. Die Inanspruchnahme der Sachbezugsfreigrenze ist für die sweat+salty Angebote möglich.
PRÄVENTIONS-
KURSE
Steuerfreiheit nach § 3 Nummer 34 EStG für zertifizierte Präventionskurse (Bezuschussung durch die Krankenkassen). Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen durch zertifizierte Präventionskurse und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Krankenkassen haben einen gesetzlichen Auftrag zur Prävention, der sich aus § 20 SGB V ergibt. Welche Maßnahmen in welchen spezifischen Handlungsfeldern förderfähig sind und welche Anforderungen bzw. Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, ist detailliert in dem vom GKV-Spitzenverband 2018 herausgegebenen Leitfaden Prävention festgehalten (https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ praevention__selbsthilfe__beratung/praevention/praevention_leitfaden/ 2021_Leitfaden_Pravention_komplett_P210177_barrierefrei3.pdf). Die gewünschte Förderung muss demnach stets im Vorfeld beantragt und genehmigt werden und die Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen. Zum sweat+salty Team gehören auch von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifizierte TrainerInnen.
FREIBERTRAG
600,- Euro Steuerfreibetrag gemäß § 3 Nr. 34 (EStG) je Mitarbeitenden pro Kalenderjahr für nicht zertifizierte Präventionskurse, sofern diese hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des § 20 SGB V genügen: ArbeitgeberInnen haben die Option, pro Jahr bis zu 600,- Euro je Mitarbeitenden steuerfrei für zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit zu erbringen. Bei dem Betrag handelt es sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze. Aufwendungen, die 600,- Euro übersteigen, werden für die Arbeitnehmenden steuerpflichtig. Begünstigt sind nicht zertifizierte Leistungen des Arbeitgebenden allein für seine Mitarbeitenden zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention. Die Maßnahmen können von internen oder auch externen Experten durchgeführt werden. Hierbei unterliegt der Arbeitgebende einer Aufzeichnungspflicht, die steuerfreien Bezüge müssen stets im Lohnkonto des Arbeitnehmenden verzeichnet werden. Für einige sweat+salty Coaches und deren Angebote kann der Arbeitgebende für seine Mitarbeitenden den Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen.
Weitere Informationen zu diesen Fördermöglichkeiten gibt die vom Bundesgesundheitsministerium herausgegebende Umsetzungshilfe: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Praevention/Umsetzungshilfe.pdf
Haltet hierzu am besten Rücksprache mit eurem/er SteuerberaterIn. Wir können in Steuerfragen keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben.
Work together, grow together, glow together